AGK Fischereibedarf-Apparatebau Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Angebot,Unterlagen 1.1 Wir liefern ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- undLieferbedingungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten, auch wenn wirIhnen nicht ausdrücklich widersprochen haben, nur soweit sie mit unserenVerkaufs- und Lieferbedingungen übereinstimmen. Vereinbarungen, mit denen vonunseren Bedingungen abgewichen wird, gelten nur, wenn sie schriftlich getroffenwerden. 1.2 An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns dasEigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung wederverwertet noch Dritten zugänglich gemacht werden. 1.3 Bereits im Angebotsstadium hat uns der Besteller schriftlichauf eine aus dem Rahmen fallende Beanspruchung an die zu liefernden Gegenständesowie auf andere Risiken hinzuweisen, die bei ihrer Verwertung entstehen können 1.4 Beziehen sich Angebote und Auftragsbestätigungen auf unserenKatalog oder unser Prospektmaterial, so gilt jeweils die letzte Ausgabe-Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Angaben in Anzeigen beschreibenunsere Produkte, enthalten aber technisch nur Annäherungswerte 2. Vertrag Der Umfang der beiderseitigen Verpflichtungen richtetsich nach unserer Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen gelten nur,wenn wir sie schriftlich bestätigen. 3. Preise 3.1 3.2 3.3 4. Zahlung 4.1 Unsere Rechnungen sindzahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto vomNettowarenwert und innerhalb von 30 Tagen nachRechnungsdatum netto. 4.2 Eine Aufrechnungmit nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. 4.3 An uns unbekannteBesteller erfolgt die Lieferung nur gegen Voreinsendung des Betrages oder gegenNachnahme. 5. Lieferfrist 5.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum derAuftragsbestätigung Sie sind eingehalten, wenn die Liefergegenstände bis zumAblauf der Frist versandbereit sind 5.2 DieLieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehenerHindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie Streik und Aussperrung,Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien,gleichviel ob diese Hindernisse bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanteneintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wennwir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vomVertrag zurückzutreten. 5.3 5.4 Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Besteller,nachdem eine von ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist, vomVertrag insoweit zurücktreten, als wir bis zum Eingang der Rücktrittserklärungbei uns den Kaufgegenstand oder Teile davon noch nicht versandt haben 6. Gefahrübergang,Mehr- oder Minderlieferungen 6.1 Unabhängig von der Art des Transportes und dessen Kosten reistdie Ware auf die Gefahr des Bestellers. 6.2 7. Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unserEigentum, bis alle unsere Ansprüche gegen den Besteller, gleich aus welchemRechtsgrund, erfüllt sind 8. Beanstandungen Die von uns gelieferten Gegenstände gelten als genehmigt,wenn uns Beanstandungen nicht unverzüglich, das heißt, innerhalb einer Fristvon 8 Tagen nach Absendung zugehen 9. Gewährleistung Bei berechtigten Mängelrügen erfolgen nach unserer WahlNachbesserungen oder Gutschriften Ansprüche auf Schadenersatz sindausgeschlossen. Das gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nichtam Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Schadenersatzansprüche wegeneiner etwaigen schuldhaften Verletzung unserer Nachbesserungspflicht. 10. Haftungfür Nebenpflichten Rat und Auskunft über die Verwendung unsererLiefergegenstände geben wir nach bestem Wissen, schließen jedoch unsere Haftunghierfür aus, weil die Verantwortung hinsichtlich Eignung und bestimmungsgemäßerVerwendung unserer Liefergegenstände beim Besteller liegt. 11. Produkthaftung Für Fehler an unseren Liefergegenständen haften wir demBesteller gegenüber ausschließlich gemäß Abschnitt 8 dieser Bedingungen.Ansprüche des Besteller aus Produkthaftung sind ausgeschlossen 12. Rücktrittsrecht Wird uns die Lieferung nachträglich unmöglich, ist derBesteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei teilweiser Unmöglichkeitist er zum Rücktritt hinsichtlich des Teiles der vertraglichen Leistungberechtigt, dessen Erfüllung unmöglich geworden ist. Schadensersatzansprüchewegen Rücktritts bestehen nicht. 13. Garantie Die Garantie beschränkt sich unter Ausschluß sonstigerGewährleistungen oder Schadenersatzansprüchen auf den kostenlosen Ersatz derTeile, an denen Material- oder Herstellerfehler in der vereinbartenGarantiezeit einwandfrei nachzuweisen sind. Beanstandungen an Geräten und derenInstallation sind uns sofort nach Auftreten eines Defektes anzuzeigen 14. Erfüllungsort,Gerichtsstand, anwendbares Recht 14.1 Erfüllungsort für Lieferung u. Zahlung ist unser Geschäftssitz.Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Landau a. d. Isar oder nach unsererWahl der Geschäftssitz des Bestellers. 14.2 Füralle Vereinbarungen und Rechtshandlungen der Vertragspartner gilt ergänzend zuden Vertragsbestimmungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland. DieAnwendbarkeit der Haager Kaufrechtsabkommen vom 1 Juli 1964 ist ausgeschlossen. | ||
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